Startseite
 

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Behördliche Genehmigung
    Die flexible 4 science GmbH besitzt die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, zuletzt ausgestellt durch die BA Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland.

  2. Rechtsstellung der flexible 4 science Mitarbeiter
    Durch den Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird kein Vertragsverhältnis zwischen flexible 4 science Mitarbeiter und Kunde begründet.
    Während des Einsatzes, unterliegen die flexible 4 science Mitarbeiter den Arbeitsanweisungen des Kunden und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Das gilt für alle vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsangelegenheiten, von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren. Änderungen von Einsatzdauer, Arbeitszeit und Arbeitstätigkeit können nur zwischen der flexible 4 science GmbH und dem Kunden vereinbart werden.

  3. Auswahl der flexible 4 science Mitarbeiter
    Der Verleiher stellt dem Kunden sorgfältig ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation überprüfte  Mitarbeiter zur Verfügung. Der Verleiher kann auch während des laufenden Einsatzes flexible 4 science Mitarbeiter gegen andere, in gleicher Weise geeignete Mitarbeiter austauschen, sofern hierdurch nicht berechtigte Interessen des Kunden verletzt werden.

  4. Einsatz der flexible 4 science Mitarbeiter
    Der Kunde setzt flexible 4 science Mitarbeiter ausschließlich an dem Ort und für die Tätigkeiten ein, die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart wurden. Er lässt die flexible 4 science Mitarbeiter nur die entsprechenden Arbeitsmittel beziehungsweise Maschinen verwenden oder bedienen.
    Außerdem setzt der Kunde flexible 4 science Mitarbeiter nicht für die Beförderung von Geld oder zum Geldinkasso ein und stellt den Verleiher insoweit ausdrücklich von allen Ansprüchen frei.
    Der Kunde zahlt dem flexible 4 science Mitarbeiter keine Geldbeträge aus, auch keine Löhne oder Reisekostenvorschüsse.

  5. Allgemeine Pflichten von flexible 4 science
    Der Verleiher verpflichtet sich, allen Arbeitgeberpflichten nachzukommen, das heißt insbesondere, sämtliche arbeits-, sozial- und lohnsteuerrechtlichen Bestimmungen einzuhalten sowie die entsprechenden Zahlungen sach- und fristgerecht zu leisten.

  6. Allgemeine Pflichten des Kunden
    Der Kunde hält beim Einsatz von flexible 4 science Mitarbeitern die für seinen Betrieb geltenden gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts (insbesondere Arbeitszeit und Arbeitssicherheit) ein. Hierzu ermittelt und dokumentiert er die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen sowie eventuell daraus resultierende Arbeitsschutzmaßnahmen. Der Kunde macht die flexible 4 science Mitarbeiter vor Beginn der Arbeit mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften des jeweiligen Arbeitsplatzes vertraut und stellt die erforderliche Sicherheitsausrüstung zur Verfügung. Der Kunde gestattet dem Verleiher nach vorheriger Absprache den Zutritt zum Tätigkeitsort der flexible 4 science Mitarbeiter, um sich von der Einhaltung der arbeitssicherheitstechnischen Maßnahmen zu überzeugen. Bei einem Arbeitsunfall von flexible 4 science Mitarbeitern ist die flexible 4 science GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, damit die Unfallmeldung nach § 193 SGB VII vorgenommen werden kann. Für eine eventuell notwendige behördliche Zulassung von Mehr- und Sonntagsarbeit wird der Kunde Sorge tragen. Darüber hinaus gibt der Kunde der flexible 4 science GmbH die außergewöhnlichen Gründe für die Mehrarbeit unverzüglich bekannt.

  7. Mitarbeitervergütung und Sozialleistungen
    Für flexible 4 science Mitarbeiter finden die zwischen dem  BZA Verbandund der  DGB Gewerkschaftgeschlossene  Branchen-Tarifvertrag  sowie diverse Betriebsvereinbarungen Anwendung. Darin sind die Einkommensstrukturen und Sozialleistungen der flexible 4 science Mitarbeiter abgesichert.

  8. Abrechnung
    Der Kunde verpflichtet sich, monatlich von einem bevollmächtigten Vertreter die geleisteten Arbeitsstunden auf dem Formular –Stundennachweis- prüfen und durch Unterschrift und Firmenstempel bestätigen zu lassen.
    Können Stundennachweise am Einsatzort keinem Bevollmächtigten des Kunden zur Unterschrift vorgelegt werden, so sind die flexible 4 science Mitarbeiter statt dessen zur Bestätigung berechtigt.
    Der Rechnungsbetrag wird fällig zehn Tage ab Rechnungsdatum.
    Die Abrechnung erfolgt einmal monatlich jeweils zum Monatsende auf Grund des vorliegenden Stundennachweises. Maßgeblich für die Berechnung ist der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und der Überlassungsvereinbarung vereinbarte Stundensatz zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontzinssatz der Europäischen Zentralbank (Basiszins), mindestens jedoch 5%. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei der flexible 4 science GmbH.
    Für Einsätze außerhalb der Gemeindegrenzen werden die anfallenden Fahrtkosten berechnet. In diesen Fällen kann eine Auslösung innerhalb der gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Bestimmungen vereinbart werden.
    Die regelmäßige Arbeitszeit der flexible 4 science Mitarbeiter beim Kunden entspricht der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit.
    Arbeitsstunden die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, sowie Schicht-, Nacht-, Sam-, Sonn- und Feiertagsstunden werden mit Zuschlägen berechnet, deren Höhe gesondert vereinbart werden.

  9. Beanstandungen
    Sämtliche Beanstandungen teilt der Kunde unverzüglich der flexible 4 science GmbH mit. Werden Mängel nicht innerhalb einer Woche nach ihrem Entstehen gemeldet, sind sämtliche Ansprüche ausgeschlossen.

  10. Ausfall von flexible 4 science Mitarbeitern / Höhere Gewalt
    Treten außergewöhnliche Umstände ein, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, wie z.B. Krankheiten, innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Streik oder ähnliches, durch die eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung seitens  der flexible 4 science GmbH erschwert oder gefährdet werden, behält sich die flexible 4 science GmbH vor, Absagen oder Änderungen vorzunehmen. In diesen Fällen liegt die Gefahrtragung beim Kunden. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

  11. Haftung
    Die flexible 4 science GmbH haftet nur für die ordnungsgemäße Auswahl seiner Mitarbeiter im Bezug auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit. Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Auswahlverpflichtung entstehen. Für weitergehende Ansprüche haftet die flexible 4 science GmbH nicht.

  12. Übernahme / Vermittlung
    Bei Übernahme / Vermittlung eines flexible 4 science Mitarbeiters oder nachgewiesenen Bewerbers berechnet die flexible 4 science GmbH unabhängig davon, ob und wie lange es zur Überlassung gekommen ist, eine Vermittlungsprovision.

  13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
    Erfüllungsort ist der Betriebssitz der flexible 4 science GmbH, Entenmühlstr. 48, D-66424 Homburg/Saar. Als Gerichtsstand wird Saarbrücken vereinbart.

  14. Anpassungsklausel
    Die flexible 4 science GmbH behält sich bei Veränderungen der gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen vor, die vereinbarten Vertragsbedingungen an die geänderte Lage anzupassen.
    Die flexible 4 science GmbH behält sich eine Erhöhung  der Stundentarife vor, wenn nach Vertragsabschluss tariflich bedingte Entgelterhöhungen eintreten, wenn flexible 4 science  Mitarbeiter gegen andere mit höherer Qualifikation ausgetauscht werden oder wenn Umstände, die die flexible 4 science GmbH nicht zu vertreten hat, eine Kostensteigerung verursachen.

  15. Sonstiges
    Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit möglich, als es sich um unbestrittene oder gerichtlich anerkannte Ansprüche handelt.
    Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, statt der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die in wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht dem ursprünglich Gewollten möglichst nahe kommt.
    Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die flexible 4 science GmbH.

Stand: 01/2010